Baumfällungen
Bevor ein Baum gefällt werden darf sind für den Grundstückseigentümer die geltenden gesetzliche Vorschriften zu beachten:
- Das Naturschutzgesetz §39 und § 44
- Vogelschutzzeitraum vom 01.03.-30.09.
- Die Baumschutzverordnung (falls vorhanden )
- Verkehrssicherung
Von der Planung der Fällung und dem einholen der Genehmigung, bei uns bekommen sie ein komplett Paket und sie müssen sich um nichts kümmern .