Baumfällungen

 
Bevor ein Baum gefällt werden darf sind für den Grundstückseigentümer die geltenden gesetzliche Vorschriften zu beachten:

  • Das Naturschutzgesetz §39 und § 44 
  • Vogelschutzzeitraum vom 01.03.-30.09.
  • Die Baumschutzverordnung (falls vorhanden )
  • Verkehrssicherung


Von der Planung der Fällung und dem einholen der Genehmigung, bei uns bekommen sie ein komplett Paket und sie müssen sich um nichts kümmern .